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öffentliche Auslegung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Köthen (Anhalt) in Anlehnung an § 3 (2) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 18.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes in der Fassung vom 25.04.2024 gebilligt und beschlossen, den Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts analog zu §3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats auszulegen.

Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts kann vom

05.08.2024 bis 06.09.2024

in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Köthen, Wallstraße 1 bis 5, erreichbar über Aufgang 1 oder 2, zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden.

Montag 09:00 - 12:00
Dienstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Stelle oder per E-Mail: stadtentwicklung@koethen-stadt.de abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Einzelhandels- und Zentrenkonzept unberücksichtigt bleiben können.

Symbol Beschreibung Größe
Entwurf Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stand 25.04.2024
6.6 MB
29.07.2024
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