öffentliche Auslegung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Köthen (Anhalt) in Anlehnung an § 3 (2) BauGB
Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts kann vom
05.08.2024 bis 06.09.2024
in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Köthen, Wallstraße 1 bis 5, erreichbar über Aufgang 1 oder 2, zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden.
Montag | 09:00 - 12:00 |
Dienstag | 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Stelle oder per E-Mail: stadtentwicklung@koethen-stadt.de abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Einzelhandels- und Zentrenkonzept unberücksichtigt bleiben können.
Symbol | Beschreibung | Größe |
---|---|---|
![]() |
Entwurf Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stand 25.04.2024 |
6.6 MB |