2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Köthen (Anhalt)
Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BlmSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung – 34.BlmSchV in Verbindung mit der Immissionszuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Öffentliche Bekanntmachung der Lärmkartierungsergebnisse der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Köthen (Anhalt) erfolgte vom 08.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024. Stellungnahmen konnten bis einschließlich zum 24.05.2024 abgegeben werden.
In der Öffentlichen Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Köthen (Anhalt) wird der Lärmaktionsplan ausgelegt.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Köthen (Anhalt) wird für vier Wochen
vom 01.07.2024 bis 02.08.2024
während folgender Dienstzeiten in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Köthen, Wallstraße 1 bis 5, 1. Etage, über Aufgang 1 oder 2, 06366 Köthen (Anhalt), öffentlich ausgelegt:
Montag | von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Dienstag | von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Donnerstag | von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist und anschließend bis einschließlich zum 16.08.2024 können von jedem Stellungnahmen oder Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Stelle oder per E-Mail an: stadtentwicklung@koethen-stadt.de abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen oder Hinweise bei dem weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben können.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Lärmaktionsplanentwurf.pdf |
0.3 MB | |
Übersichtsplan |
3.1 MB | |
Ergebnisbericht Köthen (Anhalt) |
3.1 MB |