Sterbeurkunde beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen und nach der Sterbefallregistrierung im Sterberegister ausgestellt bekommen.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- für nahe Verwandte:
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- deren Ausweis oder Reisepass und
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Auf den Spuren Alfred Tokayers“ 04. Mai bis 01. September 2024
Historisches Museum im Schloss Köthen
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Standesamt (323)
Beschreibung
- Beurkundung von Personenstandsfällen (Geburt, Heirat, Sterbefall)
- Anmeldung der Eheschließung
- Beratung zur Namensführung in der Ehe
- Durchführung von Eheschließungen
- Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen bei Eheschließungen im Ausland
- Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens/ Partnerschaftsnamens und Doppelnamens
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
- Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften und Sterbefällen im Ausland
- Ausstellung von Personenstandsurkunden/ beglaubigten Abschriften/ Bescheinigungen
- Anerkennung von Vater-/ Mutterschaften
- Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen, Einwilligungen oder Zustimmungen zur Namensführung Aufnahme von Erklärungen zur Namensangleichung nach § 94 BVFG/ Art. 47 EGBGB
- Kirchenaustritt
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Marktstr. 1-3
06366Köthen (Anhalt)
ÖFFNUNGSZEITEN:
Mo 09:00-12:00 Uhr
Di 09:00-12:30 Uhr und 13:30-18:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00-12:30 Uhr und 13:30-17:00 Uhr
Fr 09:00-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-323
- Fax:
- 03496 4256323
- E-Mail:
- standesamt@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Kontoverbindung
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade