Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

Leistungsbeschreibung

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
  • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert hat oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.

An wen muss ich mich wenden?

Wohngeldbehörden

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Welche Gebühren fallen an?

kostenfrei

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Klepzig

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Zuständigkeit

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.