Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
- Köthen (Anhalt),
- Hohsdorf,
- Baasdorf,
- Geuz,
- Porst,
- Gahrendorf,
- Arensdorf,
- Dohndorf,
- Zehringen,
- Löbnitz an der Linde,
- Großwülknitz,
- Wülknitz,
- Elsdorf,
- Merzien,
- Klepzig,
- Kleinwülknitz
Stadtnachrichten
Bundesweiter Warntag am 12. September
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ab 18:00 Uhr"Schlosskaffee" im Veranstaltungszentrum Schloss Köthen
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ab 19:30 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen