Genehmigung für Fliegende Bauten beantragen

Leistungsbeschreibung

Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden. Dies können z.B. Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen, mobile Konzertbühnen sein. Vor dem erstmaligen Aufstellen und in Gebrauch nehmen solcher Anlagen wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt, die von der oberen Bauaufsichtsbehörde erteilt wird.

Nach Erteilung der Ausführungsgenehmigung werden die mit Genehmigungsvermerk versehenen erforderlichen Bauvorlagen und Prüfberichte in ein Prüfbuch dauerhaft eingebunden.

Die Ingebrauchnahme eines genehmigungspflichtigen Fliegenden Baues ist der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Erteilung und die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung ist, wenn der Betreiber seinen festen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat, das Landesverwaltungsamt, Referat Bauwesen, zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag
  • alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausführungsgenehmigung ist, je nach Art der Anlage, zeitlich auf mindestens 1 Jahr und höchstens 5 Jahre befristet.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Geuz

Stadtnachrichten

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Bauordnung / Untere Denkmalschutzbehörde (601)

Beschreibung

  • Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach der Bauordnung (BauO LSA)
  • Festlegung erforderlicher Stellplätze für ein Bauvorhaben gemäß Stellplatzsatzung - Bescheidung über mögliche Stellplatzablösen gemäß Ablösesatzung


Untere Bauaufsicht

  • Erteilung von Bauvorbescheiden, Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen
  • Aufspüren von Baurechtswidrigkeiten, in der Folge bauaufsichtliches Einschreiten
  • Veranlassen von gefahrabwehrenden Maßnahmen an/von baulichen Anlagen
  • Baulasteintragungen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Baustellenkontrollen/ Bauabnahmen
  • Abnahme fliegender Bauten (z.B. Zirkuszelte)


Untere Denkmalschutzbehörde

  • Erteilung denkmalrechtlicher Genehmigungen
  • Ausstellung von Negativzeugnissen bei Eigentümerwechsel
  • Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt
    Mit einem neuen Informationssystem können sich Interessierte über den Denkmalbestand in Sachsen-Anhalt kundig machen. Darin sind verschiedene Bau- und Kultur- und archäologische Flächendenkmale erfasst.
    https://lda.sachsen-anhalt.de/denkmalinformationssystem/

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
siehe Hinweise
Aufzug vorhanden
ja

Aufzug geht bis ins 2. OG

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade