Ergänzungspfleger bestellen
Leistungsbeschreibung
Ein Ergänzungspfleger wird durch das Gericht bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.
Steht die Vermögenssorge dem Ergänzungspfleger und die Personensorge den Eltern oder einem Elternteil zu (oder umgekehrt), entscheidet das Familiengericht, wenn eine anstehende Entscheidung beide Bereiche betrifft und sich Ergänzungspfleger und Eltern nicht einigen können.
Wurde für einen bestimmten Bereich ein Ergänzungspfleger bestellt (z.B. für eine Aufenthaltsbestimmung) und die Vormundschaft an eine andere Person (beziehungsweise Verein oder Jugendamt) durch das Familiengericht übertragen, werden die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers durch die Vormundschaft nicht eingeschränkt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Vormundschaft an eine andere Person (beziehungsweise Verein oder Jugendamt) wird durch das Familiengericht übertragen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Zuständigkeit
Amtsgericht Köthen
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr
Freitag 10:00 - 12:00 Uhr
Nachlassabteilung
Montag 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Friedhofstraße (Köthen) 48
06366Köthen (Anhalt)
06355Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 4220
- Fax:
- 03496 422150
- E-Mail:
- ag-koet@justiz.sachsen-anhalt.de
- Web:
- https://ag-koet.sachsen-anhalt.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- A Eduardstraße oder Bärteichpromenade
Parkplätze
- Art
- Behindertenparkplatz
- Anzahl
- 2
- Gebührenpflichtig
- nein
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 48
- Gebührenpflichtig
- ja