Ermächtigung als Übersetzer beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Übersetzerin oder Übersetzer in gerichtlichen Angelegenheiten tätig werden möchten, benötigen Sie eine Ermächtigung (§ 142 Abs. 3 der Zivilprozessordnung).

Die Tätigkeit der Übersetzerinnen und Übersetzer umfasst die schriftliche Sprachübertragung. Für die mündliche Übertragung sind Dolmetscherinnen und Dolmetscher zuständig. Als Übersetzerin oder Übersetzer ermächtigt wird auf Antrag, wer die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt und fachlich geeignet ist.

Die Ermächtigung umfasst das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bescheinigen. Dies gilt auch für bereits vorgenommene Übersetzungen, die zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit vorgelegt werden. Mit der Ermächtigung ist keine öffentliche Bestellung verbunden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das zuständige Oberlandesgericht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit haben Sie

  • einen eigenhändig geschriebenen Lebenslauf,
  • eine Erklärung, ob ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegt und ob gegen Sie ein Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist,
  • eine Erklärung, ob die Bereitschaft und die tatsächliche Möglichkeit besteht, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen, dem Antrag beizufügen sowie
  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) zu beantragen und
  • eine Meldebescheinigung und eine Geburtsurkunde vorzulegen.
 Sie müssen Ihre fachliche Eignung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Porst

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Zuständigkeit

Oberlandesgericht Naumburg

Beschreibung

Behördenleitung:

Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Uwe Wegehaupt
Vizepräsident des Oberlandesgerichts n.n.
Geschäftsleiter Jens Wrana

Pressesprecher:
RiOLG Henning Haberland

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Behördenleitung:

Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Uwe Wegehaupt
Vizepräsident des Oberlandesgerichts n.n.
Geschäftsleiter Jens Wrana

Pressesprecher:
RiOLG Henning Haberland

Adressen

Anschrift
Postanschrift Oberlandesgericht Naumburg
Domplatz 10
06618Naumburg (Saale)
Postfach 16 55
06606Naumburg (Saale)

Kontakt

Telefon:
03445 280
Fax:
03445 282000
Web:
https://olg.sachsen-anhalt.de
:
olg-naumburg@egvp.de-mail.de

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Gebührenpflichtig
ja