Erlaubnis zur Rechtsberatung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Rechtsberatung in folgenden Bereichen betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.
- Inkassodienstleistungen
- Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung,
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht; ist das ausländische Recht das Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, darf auch auf dem Gebiet des Rechts der Europäischen Union und des Rechts des Europäischen Wirtschaftsraums beraten werden.
Voraussetzungen:
Sie benötigen einen Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.
Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Der Antrag kann auf einen oder mehrere der o.g. Teilbereiche beschränkt werden.
Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Landgericht Halle (Saale).
Welche Fristen muss ich beachten?
Erlaubnisse zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz (Alterlaubnisse) sind zum 1. Januar 2009 erloschen, es sei denn, Sie haben bis spätestens zum 31. Dezember 2008 einen "Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz für Alterlaubnisinhaber" gestellt.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
- Köthen (Anhalt),
- Elsdorf,
- Gahrendorf,
- Zehringen,
- Wülknitz,
- Merzien,
- Hohsdorf,
- Kleinwülknitz,
- Dohndorf,
- Geuz,
- Baasdorf,
- Löbnitz an der Linde,
- Porst,
- Klepzig,
- Großwülknitz,
- Arensdorf
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Zuständigkeit
Landgericht Halle
Öffnungszeiten
Monag 08:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Hansering 13
06108Halle (Saale)
06141Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 0345 2200
- Fax:
- 0345 2203379
- E-Mail:
- lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
- Web:
- https://lg-hal.sachsen-anhalt.de