Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Leistungsbeschreibung
Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Dazu gehören auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Umweltämtern der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Persönliches Erscheinen nötig: ggfs. ja
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- siehe Hinweise
- Aufzug vorhanden
- siehe Hinweise
Adressen
Dessauer Straße 70
06118Halle (Saale)
06003Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-2500
- Fax:
- 0345 514-2512
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
- Web:
- www.lvwa.sachsen-anhalt.de