Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Dazu gehören auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Umweltämtern der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: ggfs. ja

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Zehringen

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Zuständigkeit

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
siehe Hinweise
Aufzug vorhanden
siehe Hinweise

Adressen

Anschrift
Postanschrift Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
Dessauer Straße 70
06118Halle (Saale)
Postfach 200256
06003Halle (Saale)

Kontakt

Telefon:
0345 514-2500
Fax:
0345 514-2512
Web:
www.lvwa.sachsen-anhalt.de