Blinden- und Gehörlosengeld beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie blind oder hochgradig sehbehindert sind, kann Ihnen Blindengeld gewährt werden. Es soll Ihre Mehraufwendungen aufgrund der Behinderung ausgleichen.

Das volle Blindengeld beträgt monatlich 424,44 Euro für Erwachsene und 294,76 Euro für Minderjährige.

Hochgradig Sehbehinderte erhalten monatlich 61,30 Euro.  

Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz sind einkommens- und vermögensunabhängig. Es werden jedoch einige Leistungen der Pflegeversicherung auf das Blindengeld angerechnet. Wenn Sie beispielsweise Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege oder bei teil- oder vollstationärer Pflege erhalten, bekommen Sie ein gekürztes Blindengeld.

Die Beträge gestalten sich wie folgt:

  • Pflegegrad 2: Erwachsene: 279,08 Euro | Minderjährige: 149,40 Euro
  • Pflegegrad 3-5: Erwachsene: 244,59 Euro | Minderjährige: 114,91 Euro
  • Heim - Eigenanteil an den Heimkosten mehr als 50 %: Erwachsene: 424,44 Euro | Minderjährige: 294,76 Euro
  • Heim - Eigenanteil an den Heimkosten weniger als 50 %: Erwachsene: 212,22 Euro | Minderjährige: 147,38 Euro

Ähnliches gilt auch, wenn Sie gehörlos sind. Das Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt beträgt 61,30 Euro. Anders als beim Blindengeld wird das Gehörlosengeld immer in dieser Höhe ausgezahlt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt (LVwA).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Blinden- oder Gehörlosengeld
  • Feststellungsbescheid über Ihre Behinderung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Leistungen nach dem Landesblinden-​ und Gehörlosengeldgesetz werden auf Antrag gewährt. Es wird ab dem Monat gezahlt, ab dem die Voraussetzungen und Ihr Antrag vorliegen.

Anträge / Formulare

Sie finden Antragsformulare zum Blinden- und Gehörlosengeld auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Merzien

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Zuständigkeit

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!

Terminvereinbarung in Schwerbehindertenangelegenheiten:
Magdeburg: Tel.: (0391) 567-2680
Halle (Saale): Tel.: (0345) 514-3350

oder online unter:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/soziales/

Sprechzeiten:
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